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   SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16   

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SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16 (https://dejure.org/2018,61837)
SG Duisburg, Entscheidung vom 23.05.2018 - S 20 LW 2/16 (https://dejure.org/2018,61837)
SG Duisburg, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - S 20 LW 2/16 (https://dejure.org/2018,61837)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90

    Vorzeitiges Altersruhegeld aus der landwirtschaftlichen Altershilfe -

    Auszug aus SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    64 Die in § 2 Abs. 2 Buchst. b GAL eingeführte ununterbrochene Beitragsleistung war durch sachbezogene Gründe gerechtfertigt (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.1991, Az. 4 RLw 1/90, in juris).

    Schon früh hat das Bundesverfassungsgericht anlässlich der unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen für Witwenrenten entschieden, dass die strukturellen Unterschiede in der gesetzlichen Rentenversicherung als Versicherung der unselbständigen Versicherten einerseits und die Alterssicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer andererseits die unterschiedliche Ausgestaltung der Systeme rechtfertigen (vgl. BVerfGE 25, 314, juris, s. auch BSG, Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90, juris Rn. 16).

    Demgegenüber sind die Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte gleich hoch; die Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskassen werden zu großen Teilen aus Zuschüssen des Bundes finanziert (vgl. BSG, Urteil vom 16.06.2005 - B 10 LW 1/03 R, juris Rn. 29), wodurch das System der landwirtschaftlichen Altersversorgung einen stark fürsorgerischen Charakter erhält (s. BSG, Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90, a.a.O).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 8 LW 21/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen habe mit Urteil vom 16.05.2012 (L 8 LW 21/11) die Verfassungsmäßigkeit bestätigt.

    Dies ist hier der Fall (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2012, L 8 LW 21/11, juris Rn. 30f).

    Dies rechtfertigt insgesamt vergleichsweise strengere Leistungsvoraussetzungen bzw. auch einen geringeren Leistungsumfang in der Alterssicherung der Landwirte" (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. April 2014 - L 1 LW 14/10 -, Rn. 53ff, juris; vgl. auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Mai 2012 - L 8 LW 21/11 -, Rn. 21ff, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten in der

    Auszug aus SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    Daraufhin übersandte die Klägerin per Mail einen Auszug aus dem Vorlagebeschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2010 - L 2 LW 5/09, wonach dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt werde, ob die Regelungen in § 90 Abs. 1 und 93 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gegen die Grundrechte der Beitragslücken aufweisenden Versicherten aus Art. 14 und 3 des Grundgesetzes (GG) verstießen.

    52 "Anders als das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Vorlagebeschluss vom 17.03.2010 (L 2 LW 5/09, juris Rn. 113) ist der Senat nicht der Auffassung, dass bereits die erstmalige gesetzliche Ausprägung eines Rentenanwartschaftsrechts einen Eingriff in ein von Art. 14 GG geschütztes Eigentumsrecht bedeuten kann.

    69 Gerade Altersrenten, die in einheitlicher Höhe gewährt oder jedenfalls durch einen einheitlichen Sockelbetrag maßgeblich geprägt werden, werden sinnvollerweise nur in Abhängigkeit von regelmäßig langfristigen Versicherungszeiten zugesprochen werden können (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Vorlagebeschluss vom 17.03.2010 - L 2 LW 5/09, juris Rn. 171).

  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    Schon früh hat das Bundesverfassungsgericht anlässlich der unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen für Witwenrenten entschieden, dass die strukturellen Unterschiede in der gesetzlichen Rentenversicherung als Versicherung der unselbständigen Versicherten einerseits und die Alterssicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer andererseits die unterschiedliche Ausgestaltung der Systeme rechtfertigen (vgl. BVerfGE 25, 314, juris, s. auch BSG, Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90, juris Rn. 16).

    Dabei konnte der Gesetzgeber berücksichtigen, dass Landwirte regelmäßig auch durch die Vermögenssubstanz ihres Unternehmens abgesichert sind und bei dessen Weitergabe Ansprüche auf Altenteilsleistungen, Pachtzinsen oder Verkaufserlöse erzielt werden können (vgl. BSGE 106, 1 14; BVerfGE 25, 314, juris Rn. 21).

  • BSG, 20.04.1993 - 4 RLw 7/91

    Erstattung von Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse - Rechtmäßig oder

    Auszug aus SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    68 Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass X.W. bei laufenden Beitragszahlungen (nach 60 Monaten) grundsätzlich einen Versicherungsschutz für den Fall des vorzeitigen Eintritts eines Leistungsfalls (z.B. vorzeitiges Altersgeld im Fall der Erwerbsunfähigkeit oder Leistungen zur Rehabilitation, §§ 6ff GAL) erworben hatte, der wiederum überwiegend aus Bundesmitteln und nur zu einem geringen Teil aus Beiträgen der Versicherten gezahlt worden wäre (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.1993 - 4 RLw 7/91, juris Rn. 35).

    Ebenso wenig ist eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) geboten" (BSG, Beschluss vom 02. Oktober 2015 - B 10 LW 2/15 B -, Rn. 8, juris; vgl. ausführlich entsprechend zur Beitragserstattung auch BSG, Urteil vom 20. April 1993 - 4 RLw 7/91 -, Rn. 30ff, juris).

  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95

    Rentensteigernde Berücksichtigung der gem GAL § 4 Abs 1 S 4 bei Nichtabgabe des

    Auszug aus SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    63 Dem Gesetzgeber stand bei der Gestaltung der Alterssicherung für Landwirte ein weites sozialpolitisches Ermessen zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.09.1999, 1 BvR 1750/95).

    Ist dies - wie hier - der Fall, so stellt eine Änderung des Konzepts wegen einer veränderten Sachlage die Verfassungsmäßigkeit der ursprünglichen Regelung nicht in Frage (vgl. Beschluss BVerfG vom 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95).

  • BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - mangelnde Darstellung der Klärungsbedürftigkeit einer

    Auszug aus SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    Die gesetzliche Rechtsfolge aus § 90 ALG sei in stetiger Wiederholung durch das Bundessozialgericht bestätigt worden, z.B. mit Beschluss vom 18.02.2004 (B 10 LW 10/03) und mit Beschluss vom 02.10.2015 (B 10 LW 2/15 B).

    Ebenso wenig ist eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) geboten" (BSG, Beschluss vom 02. Oktober 2015 - B 10 LW 2/15 B -, Rn. 8, juris; vgl. ausführlich entsprechend zur Beitragserstattung auch BSG, Urteil vom 20. April 1993 - 4 RLw 7/91 -, Rn. 30ff, juris).

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 LW 10/03 B

    Wartezeiterfüllung in der Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    Die gesetzliche Rechtsfolge aus § 90 ALG sei in stetiger Wiederholung durch das Bundessozialgericht bestätigt worden, z.B. mit Beschluss vom 18.02.2004 (B 10 LW 10/03) und mit Beschluss vom 02.10.2015 (B 10 LW 2/15 B).

    Ansprüche auf Leistungen, die vor dem Inkrafttreten des ALG wegen der Nichterfüllung der Wartezeit ausgeschlossen waren, sollten durch das ALG nicht begründet werden, auch nicht mit Hilfe von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (vgl insgesamt BSG Beschluss vom 18.2.2004 - B 10 LW 10/03 B - Juris RdNr 6).

  • LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10

    Rentenversicherung, Altersrente, Landwirt, Rechtsnachfolge, Beitragserstattung,

    Auszug aus SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    Zur Gesetzesentwicklung, den Gründen hierfür und der Frage der Verfassungsmäßigkeit verweist das Gericht zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen des Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. April 2014 - L 1 LW 14/10 -, Rn. 45, juris).

    Dies rechtfertigt insgesamt vergleichsweise strengere Leistungsvoraussetzungen bzw. auch einen geringeren Leistungsumfang in der Alterssicherung der Landwirte" (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. April 2014 - L 1 LW 14/10 -, Rn. 53ff, juris; vgl. auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Mai 2012 - L 8 LW 21/11 -, Rn. 21ff, juris).

  • BSG, 16.03.1979 - 11 RLw 4/78

    Landwirt - Mehrfache Beitragspflicht - Vorzeitiges Altersgeld - Lückenlose

    Auszug aus SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    Mit dem Lückenlosigkeitsprinzip wurde der Zusammenhang zwischen der Leistung und der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der Beitragszahlung garantiert (vgl. BSG vom 16.03.1979, 11 RLw 4/78; BSG 30.03.2006, B 10 LW 3704 R, juris Rn. 15).

    Ansonsten wäre auch eine ungerechtfertigte Bevorteilung gegenüber den in der Landwirtschaft verbleibenden und weiter ihre Beiträge zahlenden Landwirten eingetreten (s. BSG, Urteil vom 16.03.1979, 11 RLw 4/78, BSGE 48, 106, 108).

  • BSG, 06.02.2003 - B 13 RJ 17/02 R

    Anrechnung von Beitragszeiten der Alterssicherung der Landwirte zur

  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 3/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Inanspruchnahme

  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 1/03 R

    Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsunfähigkeits- bzw Erwerbsminderungsrente -

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Landwirtschaftliche Alterskasse - Landwirt -

  • BSG, 29.03.1990 - 4 RLw 4/89

    Erstattungsfähigkeit nach § 27 GAL entrichteter Beiträge

  • BSG, 24.11.1964 - 7 RLw 29/63
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • BVerfG, 03.09.1982 - 1 BvR 114/79
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